
Wer einen Nachlass verkaufen möchte, sollte deshalb nicht sofort mit der Haushaltsauflösung oder Entsorgung beginnen. Eine vorherige Sichtung kann helfen, interessante Gegenstände zu identifizieren und anschließend gezielt über einen Nachlassankauf zu verwerten.
Anders als bei einer reinen Haushaltsauflösung geht es dabei nicht in erster Linie darum, sämtliche Gegenstände aus einer Immobilie zu entfernen. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, welche Objekte noch einen Marktwert besitzen.
Das können einzelne Gegenstände, mehrere Objekte oder größere Teile eines Nachlasses sein.
Welche Objekte tatsächlich interessant sind, hängt von Qualität, Zustand und aktueller Nachfrage ab.
Für einen Ankauf können beispielsweise infrage kommen:
Nicht das Alter allein entscheidet darüber, ob ein Gegenstand wertvoll ist.
Gerade bei einer umfangreichen Haushaltsauflösung entsteht schnell Zeitdruck. Die Wohnung soll leer werden und große Mengen an Hausrat müssen innerhalb kurzer Zeit sortiert werden.
Genau dabei können interessante Gegenstände übersehen werden.
Eine vorherige Sichtung hilft dabei, zwischen persönlichen Gegenständen, verwertbaren Objekten und gewöhnlichem Hausrat zu unterscheiden.
Besonders bei Haushalten, die über viele Jahrzehnte bestanden haben, sollte deshalb nicht vorschnell entsorgt werden.
Wertvolle Gegenstände stehen nicht immer sichtbar in einer Vitrine.
Schmuck, Silber, Münzen, kleinere Sammlerstücke oder Dokumente können sich beispielsweise in Schubladen, Schränken und Aufbewahrungsboxen befinden.
Vor einer Haushaltsauflösung lohnt deshalb eine gründliche Kontrolle von:
Auch Unterlagen sollten nicht ungeprüft entsorgt werden.
Bei der ersten Sichtung können bestimmte Kennzeichnungen hilfreich sein.
Achten Sie beispielsweise auf:
Solche Informationen können bei der späteren Bewertung eine wichtige Rolle spielen.
Der konkrete Ablauf hängt vom Umfang des Nachlasses ab. Grundsätzlich lässt er sich jedoch in mehrere Schritte unterteilen.
Zunächst wird geprüft, welche Gegenstände vorhanden sind und welche davon für eine nähere Bewertung interessant sein könnten.
Bei kleineren Mengen können aussagekräftige Fotos eine erste Orientierung ermöglichen. Bei umfangreicheren Nachlässen kann eine Besichtigung vor Ort sinnvoller sein.
Im nächsten Schritt werden Gegenstände herausgefiltert, für die ein Ankauf grundsätzlich infrage kommt.
Dabei können unter anderem Hersteller, Künstler, Material, Zustand, Alter und aktuelle Nachfrage berücksichtigt werden.
Anschließend erfolgt eine genauere Einschätzung.
Je nach Objekt können unterschiedliche Merkmale entscheidend sein. Bei Silber spielen beispielsweise Punzen und Feingehalt eine Rolle, während bei Gemälden Künstler, Technik, Provenienz und Zustand relevant sein können.
Sind Gegenstände für einen Ankauf geeignet, kann auf Grundlage der Bewertung ein Angebot erfolgen.
Erst danach entscheidet der Eigentümer beziehungsweise die berechtigte Person, ob die entsprechenden Stücke tatsächlich verkauft werden sollen.
Soll gleichzeitig die gesamte Immobilie geräumt werden, kann anschließend die eigentliche Haushaltsauflösung organisiert werden.
Damit sind Ankauf und Räumung klar voneinander getrennt, können organisatorisch jedoch miteinander verbunden werden.
Die Begriffe werden häufig miteinander verbunden, beschreiben aber unterschiedliche Leistungen.
Beim Nachlassankauf geht es um die Bewertung und den Ankauf geeigneter Wertgegenstände.
Bei einer Haushaltsauflösung steht dagegen die vollständige Räumung einer Wohnung oder eines Hauses im Mittelpunkt.
In vielen Fällen ist eine Kombination sinnvoll: Zuerst werden mögliche Wertgegenstände identifiziert und anschließend wird der verbleibende Haushalt aufgelöst.
Sind ankauffähige Gegenstände vorhanden, kann eine Wertanrechnung möglich sein.
Dabei wird der vereinbarte Ankaufwert geeigneter Objekte bei der weiteren Abwicklung berücksichtigt.
Ein Beispiel: Befinden sich im Nachlass interessante Antiquitäten, Schmuck, Silber oder Designermöbel, können diese zunächst bewertet werden. Kommt ein Ankauf zustande, kann der entsprechende Wert gegebenenfalls mit den Kosten der Haushaltsauflösung verrechnet werden.
Ob und in welcher Höhe eine solche Anrechnung möglich ist, hängt immer vom konkreten Nachlass ab.
Einzelne Gegenstände privat zu verkaufen, kann grundsätzlich möglich sein. Bei einem umfangreichen Nachlass entsteht dadurch allerdings schnell erheblicher organisatorischer Aufwand.
Für zahlreiche Objekte müssten beispielsweise:
werden.
Besteht gleichzeitig ein fester Termin für die Wohnungs- oder Hausübergabe, kann diese Vorgehensweise schwierig werden.
Ein professioneller Nachlassankauf kann daher insbesondere dann interessant sein, wenn mehrere geeignete Gegenstände vorhanden sind.
Möglicherweise wertvolle Gegenstände sollten vor der Bewertung möglichst nicht verändert werden.
Insbesondere bei Antiquitäten empfiehlt es sich, auf vorschnelle Restaurierungen oder intensive Reinigungsmaßnahmen zu verzichten.
Nicht empfehlenswert sind beispielsweise:
Der Originalzustand und vorhandene Dokumentationen können für die Bewertung relevant sein.
Nicht jeder Nachlass verfügt über entsprechende Dokumente. Falls Unterlagen vorhanden sind, sollten sie jedoch aufbewahrt werden.
Interessant können beispielsweise sein:
Sie können zusätzliche Hinweise zur Herkunft und Geschichte eines Objekts liefern.
Besonders praktisch kann die Kombination aus Nachlassankauf und Haushaltsauflösung sein.
Ein sinnvoller Ablauf sieht beispielsweise so aus:
Dadurch wird vermieden, dass verwertbare Objekte versehentlich zusammen mit dem übrigen Hausrat entsorgt werden.
Eine professionelle Sichtung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
Gerade bei größeren Nachlässen kann eine strukturierte Vorgehensweise viel Zeit und unnötige Einzelverkäufe vermeiden.
Nein. Grundsätzlich können auch einzelne interessante Gegenstände bewertet und angekauft werden. Welche Objekte infrage kommen, hängt vom jeweiligen Bestand ab.
Nein. Auch jüngere Designobjekte, Kunst, Schmuck oder andere gefragte Gegenstände können einen relevanten Marktwert besitzen.
Ja, sofern es sich um entsprechend nachgefragte Möbel handelt. Hersteller, Designer, Alter, Zustand und aktuelle Nachfrage sind wichtige Faktoren.
Bei älteren Haushalten oder wenn Antiquitäten und andere mögliche Wertgegenstände vorhanden sind, kann eine vorherige Sichtung sinnvoll sein. Dadurch sinkt das Risiko, interessante Objekte versehentlich zu entsorgen.
Ja. Werden geeignete Gegenstände angekauft und soll anschließend die gesamte Wohnung oder das Haus geräumt werden, können beide Leistungen organisatorisch miteinander verbunden werden.
Wer einen Nachlass verkaufen möchte, sollte nicht vorschnell mit der Räumung beginnen. Antiquitäten, Möbel, Kunst, Schmuck, Silber und andere Gegenstände können einen Marktwert besitzen, der auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
Eine strukturierte Sichtung vor der Haushaltsauflösung hilft dabei, mögliche Wertgegenstände zu identifizieren. Anschließend kann entschieden werden, welche Stücke angekauft, innerhalb der Familie behalten oder im Zuge der Haushaltsauflösung entfernt werden.